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Am 11. Juni 2021 informierte der Bundesrat über die neusten Lockerungsschritte. Wenn alles gut läuft, wird ab dem 28. Juni wieder in Schweizer Clubs getanzt. Einlass gibt es aber ausschliesslich für die GGG-Gruppe mit Covid-Zertifikat.

Viel wurde darüber diskutiert, debattiert und argumentiert. Wer soll in einen Club dürfen und wie sollen die neusten Massnahmen ausschauen? Am 11. Juni brachte der Bundesrat Licht ins Dunkel. Ab dem 28. Juni sollen Nachtclubs nach monatelanger Schliessung ihre Tanzflächen wieder öffnen können. Jedoch nur für Personen, welche ein entsprechendes Covid-Zertifikat vorweisen können. Was das bedeutet? Entweder geimpft, genesen oder getestet – dabei reicht ein Selbsttest nicht aus.

Im Club selbst dürfen bis zu 250 Personen gleichzeitig anwesend sein und das Tragen einer Maske ist kein Obligatorium mehr. Dafür müssen sämtliche Kontaktdaten der Gäste erhoben werden.

Die Kantone haben das letzte Wort

Nun liegt der Ball wieder bei den Kantonen, welche sich in der Vernehmlassung zu den vorgeschlagenen Massnahmen äussern können, bevor der Bund definitiv entscheidet. So oder so können die Kantone unter den Bedingungen des Bundes aber weiterhin noch weiterführende und striktere Massnahmen erheben.

Des Weiteren bleibt die Frage, wie einzelne Clubs mit der neuen Situation umgehen werden, zumal es nach wie vor Sommer und dementsprechend Off-Season ist und auch die Privatsphäre der Gäste von den Clubs meistens so gut wie möglich geschützt werden möchte. Bevor wir jedoch in kollektive Jubelschreie verfallen, bleibt abzuwarten, wie die einzelnen Kantone entscheiden.

Egal, was die nächsten Tage und Wochen bringen werden: hoffentlich sieht man schon bald wieder (alt-)bekannte Gesichter in den Clubs – ganz ohne Maske.


Artikelfoto: Hive (by Harry Workin)

1 Kommentar

  1. Ob alleine mit GGG leuten ein kostendeckender clubbetrieb möglich ist bezweifle ich mal stark

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